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Hier findest du die Reglemente zu deiner Anstellung

Dokumente zum Arbeitsvertrag

Reglemente

Warum zu Concara Services

Deine Vorteile auf einen Blick

Probezeit

Bei unbefristeten Anstellungsverhältnissen gelten die ersten drei Monate als Probezeit.

Bei befristeten Anstellungsverhältnissen beträgt die Probezeit in der Regel ein Monat.

Bei einem Funktionswechsel kann keine neue Probezeit vereinbart werden.

Kündigungsfristen

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen aufgelöst werden. Nach der Probezeit kann das unbefristete Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Monats gekündigt werden.

Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden bei einem Beschäftigungsgrad von 100%.

Die Gliederung der Arbeitszeit richtet sich nach den Bedürfnissen der Arbeitgeberin und bezweckt die Sicherstellung eines ununterbrochenen Betriebes.

Ferien

Der jährliche Ferienanspruch beträgt bei ganzjähriger Beschäftigung pro Kalenderjahr:

  • 30 Tage bis Ende Kalenderjahr, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird
  • 25 Tage ab dem Kalenderjahr, in dem das 21. Altersjahr vollendet wird
  • 30 Tage ab dem Kalenderjahr, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird
  • 35 Tage ab dem Kalenderjahr, in dem das 60. Altersjahr vollendet wird
Lohn

Das Basisgehalt entspricht dem vertraglich vereinbarten Bruttogehalt, ohne Zulagen und Spesen.
Das Gehalt wird in monatlichen Raten ausbezahlt.


Das 13. Monatsgehalt ist Bestandteil des Basisgehalts und wird je zur Hälfte im Juni und Dezember ausgerichtet. Mitarbeitende, welche im Laufe des Jahres ein- oder austreten, erhalten das 13. Mo-natsgehalt anteilsmässig ausbezahlt.

Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall

Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall erfolgt die Gehaltszahlung wie folgt:

100 % des Bruttogehalts 

  • im 1. Dienstjahr 2 Monate (60 Tage) 
  • im 2.- 5. Dienstjahr 3 Monate (90 Tage) 
  • im 6.-10. Dienstjahr 4 Monate (120 Tage) 
  • ab dem 11. Dienstjahr 6 Monate (180 Tage)

Nach Ablauf der vorstehend festgelegten Lohnfortzahlungspflicht hat der Arbeitnehmer nur noch Anspruch auf diejenigen Leistungen, welche ihm aufgrund obligatorischer Versicherungen und/oder aufgrund der für ihn abgeschlossenen Krankentaggeldversicherung zustehen. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung entfällt, sofern der Versicherer keine Leistungen ausrichtet. Die Höhe der Lohnauszahlung entspricht im Maximum 100% des Netto-Lohnes, d.h. jener Lohn, welcher ohne Arbeitsunfähigkeit und vollständiger Arbeitsleistung geschuldet ist.

Krankentaggeldversicherung

Die Mitarbeitenden werden durch die Arbeitgeberin kollektiv für ein Krankentaggeld versichert. Die Prämien werden wie folgt aufgeteilt:
Arbeitgeberin 60%
Arbeitnehmende 40%

Unfallversicherung

Die Mitarbeitenden sind gegen die Folgen von Berufsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Mitarbeitende, deren durchschnittliche Arbeitszeit acht und mehr Stunden pro Woche beträgt, sind zusätzlich obligatorisch gegen die Folgen von Nichtbetriebsunfällen versichert.

Die Prämien für die Berufsunfallversicherung gehen zu Lasten der Arbeitgeberin, die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung gehen zu Lasten der Mitarbeitenden.

Geburt eines Kindes

Anlässlich einer Geburt hat die Mitarbeiterin Anrecht auf 16 Wochen bezahlten Urlaub.

Nach der Geburt des Kindes hat die Mitarbeiterin zudem Anrecht auf eine maximale Abwesenheitsdauer von 10 Monaten (Mutterschaftsurlaub plus unbezahlter Urlaub).

Der Vaterschaftsurlaub bei der Geburt des eigenen Kindes beträgt 15 Tage.

Berufliche Vorsorge

Die von der Arbeitgeberin bestimmte Pensionskasse versichert die Mitarbeitenden obligatorisch gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Das Reglement der Pensionskasse in-formiert über Aufnahmebedingungen, Leistungen und Beiträge. Die Prämien werden wie folgt aufgeteilt:

  • Arbeitgeberin 60%
  • Arbeitnehmende 40%

Die Verwaltungskosten werden voll von der Arbeitgeberin übernommen.

Der massgebende Jahreslohn entspricht dem zu Beginn des Jahres, bzw. bei Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbarten Monatslohn inkl. 13. Monatslohn. Unterjährige Beschäftigungsgradanpassungen werden berücksichtigt.
Nicht zum massgebenden Jahreslohn gehören Zulagen (Kinder- und Betreuungszulagen, Funktions-zulagen, Nacht-, Wochenend- und Pikettzulagen)

Treueprämien

Als Dank und Anerkennung für die geleisteten Dienste und für die Betriebstreue erhalten die Mitarbei-tenden nach vollendeten Dienstjahren folgende Treueprämien:

  • 10 Jahre ½ Monatsgehalt oder 10 Urlaubstage
  • 15 Jahre ¾ Monatsgehalt oder 15 Urlaubstage
  • nach je 5 weiteren Dienstjahren 1 Monatsgehalt oder 20 Urlaubstage
Getränke am Standort

Mit Kaffee, Tee, Milch und Wasser stärkst du dich an allen Standorten gratis

Rabatte

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Prämie für Mitarbeitendenvermittlung

Erzähl deinen Kolleg:innen wie cool es bei uns ist. Für eine Vermittlung erhältst du eine grosszügige Prämie

Mitarbeiter-Events

An den Mitarbeiter-Events feiern wir gemeinsam unsere Erfolge

Gute Verkehrsanbindung

Alle unsere Standorte sind gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar