Gut zu wissen
Attraktive Anstellungsbedingungen und Benefits
Wertschätzung zeigt sich auch in kleinen Dingen. Wir bieten dir zahlreiche Extras, die sich in der Summe sehen lassen können. Neben Benefits und Vergünstigungen punkten wir mit fortschrittlichen und familienfreundlichen Anstellungsbedingungen.
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Deine Vorteile auf einen Blick
Probezeit
Bei unbefristeten Anstellungsverhältnissen gelten die ersten drei Monate als Probezeit.
Bei befristeten Anstellungsverhältnissen, die länger als drei Monate dauern, wird die Probezeit in Abhängigkeit zur Vertragsdauer vereinbart.
Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden bei einem Beschäftigungsgrad von 100%.
Für die Mitarbeitenden gilt die Jahresarbeitszeit. Das heisst, die gesamte Arbeitszeit wird grundsätzlich nach den betrieblichen Bedürfnissen auf das ganze Jahr verteilt, um Schwankungen im Arbeitsanfall auffangen und ausgleichen zu können.
Kündigungsfristen
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen aufgelöst werden. Nach der Probezeit kann das unbefristete Arbeitsverhältnis von beiden Parteien wie folgt gekündigt werden:
- Nach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Monats
- Nach 10 Dienstjahren mit einer Frist von vier Monaten auf das Ende eines Monats
Ferien
Der jährliche Ferienanspruch beträgt bei ganzjähriger Beschäftigung pro Kalenderjahr:
- 25 Arbeitstage bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 49. Altersjahr vollendet wird
- 30 Arbeitstage vom Beginn des Kalenderjahrs an, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird
- 35 Arbeitstage vom Beginn des Kalenderjahrs an, in dem das 60. Altersjahr vollendet wird
- 30 Arbeitstage für Jugendliche/Lernende bis und mit dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Altersjahr vollenden
Lohn
Die Lohnzahlung erfolgt bis spätestens am 25. des laufenden Monats. Mitarbeitenden im Stundenlohn wird der Lohn für die ausgewiesene, im Vormonat geleistete Arbeit in der Regel bis spätestens am 10. des Folgemonats ausbezahlt.
Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf einen 13. Monatslohn, der in zwei Teilen je hälftig im Juni und im Dezember ausbezahlt wird. Bei unterjährigem Ein- oder Austritt erfolgt die Entrichtung des Anteils 13. Monatslohn pro rata temporis.
Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall
- Mitarbeitende mit einem bis zu drei Monaten befristeten Arbeitsvertrag und Mitarbeitende in der Probezeit haben Anspruch auf eine Lohnfortzahlung von drei Wochen
- Mitarbeitende mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag haben Anspruch auf eine Lohnfortzahlung von 60 Tagen (versicherter AHV-Lohn inkl. Funktionszulagen, Familien- und Betreuungszulagen)
Nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht bezahlt die Arbeitgeberin bei Krankheit gemäss Krankentaggeldversicherung 80% und bei Unfall gemäss Unfalltaggeldversicherung 90% des versicherten Lohns. Die Lohnzahlungen dauern bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, resp. maximal während 730 Tagen. Eine teilweise Arbeitsunfähigkeit verlängert den Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht.
Krankentaggeldversicherung
Die Arbeitgeberin hat für die Mitarbeitenden eine kollektive Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, welche den Lohnausfall bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit während maximal zwei Jahren (730 Tage) gemäss den einschlägigen Versicherungsbestimmungen abdeckt.
Die Prämien für die Krankentaggeldversicherung werden je hälftig von der Arbeitgeberin und den Mitarbeitenden getragen.
Unfallversicherung
Die Mitarbeitenden sind gegen die Folgen von Berufsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Mitarbeitende, deren durchschnittliche Arbeitszeit acht und mehr Stunden pro Woche beträgt, sind zusätzlich obligatorisch gegen die Folgen von Nichtbetriebsunfällen versichert.
Die Prämien für die Berufsunfallversicherung gehen zu Lasten der Arbeitgeberin, die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung gehen zu Lasten der Mitarbeitenden.
Pensionskasse
Die Arbeitgeberin versichert die Mitarbeitenden gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod auf der Grundlage der Gesetzgebung des Bundes über die berufliche Vorsorge.
An den Prämien beteiligen sich die Mitarbeitenden mit 50%.
Geburt eines Kindes
Anlässlich einer Geburt hat die Mitarbeiterin Anrecht auf 16 Wochen bezahlten Urlaub.
Nach der Geburt des Kindes hat die Mitarbeiterin zudem Anrecht auf eine maximale Abwesenheitsdauer von 10 Monaten (Mutterschaftsurlaub plus unbezahlter Urlaub).
Der Vaterschaftsurlaub bei der Geburt des eigenen Kindes beträgt 15 Tage.
Schulungen / Weiterbildungen
- Strukturierte Einführungstage (Einführungsmorgen, IT-Schulungen, Pflegeschulungen, Vertiefungsnachmittage mit der Geschäftsleitung etc.)
- Interne Schulungen (z.B. pflegespezifische Kurse, E-Bike-Schulungen, Sicherheitskurse etc.)
- Unterstützung bei Aus- und Weiterbildung
Zulagen / Entschädigungen
- Zulagen für Abend- und Nachtarbeit CHF 8 + 20% Zeitzuschlag pro Stunde
- Zulagen für Wochenendarbeit (ab Samstag 12.00 Uhr, CHF 5 pro Stunde)
- Pauschalentschädigung für Wäsche, Strom etc. von CHF 15 pro Monat und 100% Pensum
Treueprämien
- nach vollendetem 10. Dienstjahr 50% eines Monatslohns oder 10 Arbeitstage Urlaub
- nach vollendetem 15. Dienstjahr 75% eines Monatslohns oder 15 Arbeitstage Urlaub
- nach vollendetem 20. Dienstjahr und je weiteren 5 Dienstjahren 100% eines Monatslohns oder 20 Arbeitstage Urlaub
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Apotheken
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Prämie für Mitarbeitendenvermittlung
Erzähl deinen Kolleg:innen wie cool es bei uns ist. Für eine Vermittlung erhältst du eine grosszügige Prämie
Mitarbeiter-Events
An den Mitarbeiter-Events feiern wir gemeinsam unsere Erfolge. Bei dieser Gelegenheit lernst du Kolleg:innen von anderen Standorten kennen
Gute Verkehrsanbindung
Alle unsere Standorte sind gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar
Dienstleistungsangebot
Unser Dienstleistungsangebot ist individuell und umfassend
Zu den AngebotenJahresbericht
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